Gebühren- und Nutzungsordnung der
Bibliothek des DMK-Berlin e. V.
Die Bibliothek ist öffentlich
und steht grundsätzlich jedem der sie nutzen möchte zur Verfügung.
Die folgenden Regeln gelten für alle Nutzer als verbindlich und werden mit
der Unterschrift auf dem Benutzerausweis vom Nutzer anerkannt.
Ausleihen
- kann jeder, der sich einen Benutzerausweis
hat ausstellen lassen. Dieser ist für 3,00 € zu den Öffnungszeiten
der Bibliothek erhältlich und kann auf Wunsch jährlich gegen eine
erneute Gebühr von 3,00 € verlängert werden.
- kann man, sobald das 15. Lebensjahr
erreicht ist.
Ausleihfristen
- Video- und Audiokassetten sowie
Audio / CD´s DVD´s und CD-ROM´s können für je 2 Wochen ausgeliehen werden.
- Bücher und Zeitschriften
können für 4 Wochen ausgeliehen werden.
- Die
Verlängerung der Ausleihfrist kann während der
Öffnungszeiten in der Bibliothek bei der Bibliothekarin / dem
Bibliothekar telefonisch unter
030/ 49 91 56 34 oder per E-Mail
(Bitte die Bibliothek als Empfänger auswählen!) verlängert
werden.
- Video- und Audiokassetten sowie
Audio / CD´s DVD´s und CD-ROM´s dürfen zweimal um 1 Woche verlängert werden.
Die Verlängerungsfrist beträgt dementsprechend insgesamt maximal
2 Wochen.
- Bücher und Zeitschriften
dürfen viermal um 1 Woche verlängert werden. Die Verlängerungsfrist
beträgt dementsprechend insgesamt maximal 4 Wochen.
- Bei Überschreiten der Ausleihfrist
wird pro Titel und Woche eine Gebühr von 0,30 € fällig.
Mahnung
- Mahnungen erfolgen bei Fristüberschreitungen telefonisch oder postalisch.
- Hierfür werden Kosten pro Mahnschreiben i. H. von 0,55 € erhoben.
Sperre
- Ab einem ausstehenden Betrag i. H. von 5,-€ erfolgt eine Sperre seitens der Bibliothek
- Nach Begleichung des offenen Betrages kann die Sperre aufgehoben werden.
Vorbestellung
- Die Vorbestellung eines Titels
ist grundsätzlich möglich.
- Vorbestellungen haben Priorität
vor Ausleihwünschen und Verlängerungsbegehren anderer Nutzer.
- Für die pünktliche
Rückgabe des bestellten Objekts kann die Bibliothek keine Gewähr
übernehmen.
Schäden
- Treten an ausgeliehenen Medien
Schäden auf bzw. gehen sie verloren, so ist der Nutzer zum Ersatz des
Objekts, oder aber zumindest, in Absprache mit dem Bibliothekar / der Bibliothekarin
zur Wiederherstellung verpflichtet.
Bibliothek des DMK-Berlin e. V.
Stand 01.Januar 2009