Ein Kommentar der Arbeitsgemeinschaft "Muslimische Frau in der Gesellschaft" des DMK-Berlin e.V.
Gedanken einer muslimischen Frauengruppe zum bevorstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Welche
Chancen und Perspektiven bieten sich für unsere Gesellschaft?
Die
letzten Urteilsbegründungen und zum Teil sehr emotionalen
Diskussionen zum Tragen des Kopftuches machen nachdenklich.
Worum
geht es eigentlich wirklich bei diesen Diskussionen?
- Wohin
erziehen wir unsere Kinder, wenn wir die Auffassung vertreten, dass
sie nicht in der Lage sind, mit dem unterschiedlichen äußeren
(auch religiös bedingten) verschiedener Menschen umzugehen?
- Wohin
entwickelt sich unsere Gesellschaft und wohin wandelt sich das
Grundrecht auf Religionsfreiheit, wenn es gilt, Religiosität zu
verstecken?
- Das
Kopftuch: Ein islamisches "Symbol"?
Wohin erziehen wir unsere Kinder,
wenn wir die Auffassung vertreten, dass sie nicht in der Lage sind, mit dem unterschiedlichen
äußeren (auch religiös bedingten) verschiedener Menschen umzugehen?
Vieles wurde im Laufe der letzten
Jahre angestoßen, um das Ideal unserer Gesellschaft, eines demokratischen, pluralistischen
und konstruktiven Zusammenlebens verschiedener Menschen, Kulturen und Religionen
voranzubringen. Während sich auf der einen Seite Menschen innerhalb dieser Gesellschaft
für dieses Ziel einsetzen, sprechen Auffassungen, wie die der Kultusministerinnen
aus Baden-Württemberg und Niedersachsen, sowie die bisherigen Urteile, ausgenommen
der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg, in erster Instanz, eine andere
Sprache.
Während Kinder und Jugendliche einerseits zu Selbständigkeit, demokratischem Verständnis
und Toleranz erzogen werden, erklärt man sie andererseits für unfähig, mit dem
religiös bedingten Tragen des Kopftuches ihrer Lehrerin umzugehen. Dabei sind
es gerade die Kinder und Jugendlichen, die erfahrungsgemäß sehr gut mit der Unterschiedlichkeit
von Menschen umgehen können, vorausgesetzt es wird ihnen nicht konsequent von
Erwachsenen etwas anderes vorgelebt.
Anstatt, dass die fachlichen und menschlichen Qualitäten einer Lehrerin im Vordergrund
stehen und die Bereicherung eines gemischten Kollegiums für den schulischen Unterricht
sowie die Erziehung zu einem Leben in einer pluralistischen Gesellschaft und globalisierten
Welt wahrgenommen wird, wird die Ausgrenzung von Lehrerinnen aufgrund ihrer religiösen
Bekleidung und zugleich das reine Bewerten des äußeren von Menschen gelehrt.
Wohin entwickelt sich unsere
Gesellschaft und wohin wandelt sich das Grundrecht auf Religionsfreiheit, wenn
es gilt, Religiosität zu verstecken?
Artikel 4 des Grundgesetzes (GG)
schützt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit und garantiert die Religionsausübung
jedes und jeder einzelnen. Dieses Grundrecht dient sowohl zum Schutz der Ausübung
einer Religion, als auch zum Schutze davor, zur Ausübung einer Religion gezwungen
bzw. missioniert zu werden. Im Sinne dieses Grundrechtes verpflichtet sich die
Schule zum Neutralitätsgebot, um weder eine bestimmte Religion oder Weltanschauung
vorzuschreiben, noch den Schülerinnen und Schülern ihre unterschiedlichen Religionen
oder Weltanschauungen abzusprechen.
Vergegenwärtigt man sich die Situation im Klassenzimmer, so stimmen die Urteilsbegründungen
der Oberverwaltungsgerichte in Baden-Württemberg und Lüneburg gegen das religiös
bedingte Tragen des Kopftuches einer Lehrerin nicht nur nachdenklich, sondern
irritieren massivst. Hier werden Pädagoginnen vom Schuldienst ausgeschlossen,
weil ihre Religionszugehörigkeit erkennbar ist.
Weder wird aber den Schülerinnen und Schülern durch diese Lehrerinnen verwehrt,
ihre eigene Religion oder Weltanschauung auszuüben, noch wird den Schülern nahe
gelegt, die Religion der Lehrerinnen anzunehmen. Wird denn ein muslimisches oder
atheistisches Kind zur Christin oder zum Christen, weil eine der Lehrerinnen alltäglich
ein sichtbares Kreuz an einer Kette um ihren Hals trägt? Oder wird etwa eine Jugendliche
zur Muslima, weil sie ihre Lehrerin nachahmt, indem sie auch mal ein Kopftuch
trägt? Wohin gerät unsere Gesellschaft, wenn es bei der Beurteilung von Lehrerinnen
und Lehrern in erster Linie, um das äußere geht, anstatt um die Inhalte des Unterrichts,
den sie erteilen? Wohin wandelt sich unsere Gesellschaft, wenn das so genannte
Neutralitätsgebot der Schule dazu führt, dass individuelle Rechte der Glaubens-
und Bekenntnisfreiheit und das Recht auf freie Berufswahl bzw. -ausübung von Lehrerinnen
gravierend verletzt werden, weil Religiosität neben anderen Weltanschauungen nicht
mehr sichtbar sein darf?
Entspricht dies der Wertevermittlung unserer Schulen? Und entspricht das dem Anspruch
und Geist unseres Grundgesetzes? Dem Schutz den Artikel 4 GG gewährt?
Das
Kopftuch: Ein islamisches "Symbol"?
Und wohin führt es uns schließlich, wenn wir anstatt uns miteinander zu verständigen,
mit Schlagworten ein religiöses Bekleidungsstück derart politisieren? Das Kopftuch
als "religiöses Symbol" ist inzwischen in aller Munde. Weder handelt es sich beim
religiös bedingten Tragen eines Kopftuches aber um eine politische Aussage, noch
wird damit die Selbstdarstellung der eigenen Religion beabsichtigt. Es handelt
sich eben um einen Teil der Bekleidung seiner Trägerin, nichts anderes. Eine Art
der Bekleidung, die es seiner Trägerin ermöglicht, im Einklang mit ihren Glaubensüberzeugungen
zu leben und die ihren religiösen Gefühlen Rechnung trägt.
Sehr leichtfertig wird häufig von muslimischen Frauen gefordert, das Kopftuch
abzulegen oder es nur zeitweise zu tragen. Fehlen denn in unserer Gesellschaft
inzwischen tatsächlich das Gespür und die Sensibilität für die religiösen Auffassungen
und Bekleidungsarten und damit verbundenen Empfindungen anderer?
Wer hat das Recht, einer Frau das
Tragen eines Kopftuches aufzuzwingen oder ihr das Ablegen vorzuschreiben? Niemand
aus unserer Sicht! Wer sagt, dass eine Frau, die ein Kopftuch trägt, nicht berufstätig
sein kann oder keine gute Lehrerin sein kann?
So verbleiben wir in
der Hoffnung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Sinne
des Grundgesetzes, zum Schutze der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
aller in Deutschland, auch muslimischer Lehrerinnen.